01.01.2004 | Steueränderungsgesetz 2003
Überblick über die Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2003
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2003 das Steueränderungsgesetz 2003 verabschiedet (Abruf-Nr. 032766 ). Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die das Gesetz 2003 mit sich bringt.
Ab 2004 ist bei der Berechnung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit maximal ein Stundenlohn von 50 Euro anzusetzen (§ 3b Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz [EStG]).
Rückwirkend zum 1. Januar 2003 entfällt die Zwei-Jahres-Frist bei der doppelten Haushaltsführung. Die bisherige Einschränkung wurde ersatzlos gestrichen. Entscheidend ist künftig allein, dass die doppelte Haushaltsführung beruflich begründet ist (§ 4 Absatz 5 Nummer 6a EStG und § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG).
Wichtig: Der Wegfall der Zwei-Jahres-Frist gilt für alle noch offenen Steuerfälle und zwar nicht nur für die vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fallgruppen "Doppelverdienerehe" und "Kettenabordnung".
Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2001 die von der Finanzverwaltung geschaffene 15-Prozent-Grenze bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen abgelehnt. Jetzt wurde die Verwaltungsregelung gesetzlich festgeschrieben (§ 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG). Die Neuregelung gilt für alle Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2003 begonnen wurden (Bauantrag, Einreichung Bauunterlagen).
Wichtig: Das BMF-Schreiben vom 18. Juli 2003 (Az: IV C 3 - 2211 - 94/03; Abruf-Nr. 031908 ) gilt künftig für alle Fälle, in denen nach Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraums Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
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