01.09.2004 | Steueramnestie
Fragen und Antworten zur Anwendung des StraBEG
Das Bundesfinanzministerium hat sich erneut zur Steueramnestie geäußert (Schreiben vom 20.7.2004, Az: IV A 4 - S 1928 - 94/04; Abruf-Nr. 041951 ). Der Fragen- und Antwortenkatalog soll als Orientierungshilfe für die Anwendung des Strafbefreiungserklärungsgesetzes (StraBEG) dienen. Die Antworten sind zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall soll aber dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben.
Unser Tipp: Der Katalog enthält insbesondere Erleichterungen für Kapitalanleger. Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte finden Sie in unserem Online-Service unter der Abruf-Nr. 042090 .
Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 3 | ID 96158