Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.05.2011 | Steuererklärung

    Falsche Km-Angaben können Steuerhinterziehung sein

    Wer in der Steuererklärung die Kilometerangaben für die Entfernung zwichen Wohnung und Arbeitsstätte bewusst zu hoch ansetzt, kann sich einer Steuerhinterziehung schuldig machen. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz klargestellt (Urteil vom 29.3.2011, Az: 3 K 2635/08; Abruf-Nr. 111641). Folge unter anderem: Das Finanzamt kann die Steuerbescheide der zurückliegenden zehn Jahre ändern, weil bei Steuerhinterziehung eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt.  

    Praxishinweis: Im konkreten Fall kam die Steuerzahlerin mit dem Argument nicht durch, das Finanzamt habe seinerseits seine Sachaufklärungspflicht verletzt. Sonst hätte es ihm viel früher auffallen müssen, dass die Angaben nicht den tatsächlich gefahrenen Kilometern entsprachen. Die Ortskenntnis sei nicht zuletzt der Grund dafür, dass für die Besteuerung natürlicher Personen das Finanzamt örtlich zuständig sei, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz habe. Das FG wiegelte das wie folgt ab: Die unzutreffenden Angaben der Steuerzahlerin waren weder widersprüchlich noch zweifelhaft, sondern eindeutig. Folglich habe für das Finanzamt kein Anlass bestanden, den Angaben von Vornherein mit Misstrauen zu begegnen. Hinzu komme, dass Veranlagungsarbeiten von immer wieder wechselnden Bearbeitern erledigt würden, die nicht in jedem Fall über hinreichende Ortskenntnisse verfügten.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 5 | ID 145459