25.05.2010 | Steuererklärung
Neue Zeile 108 im Mantelbogen der Steuererklärung 2009
Ein Leser fragt: Bei der Steuererklärung 2009 wird im Mantelbogen Zeile 108 danach gefragt, ob nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland unterhalten werden. Was hat es mit dieser Frage auf sich?
Unser Antwort: Auslöser der Abfrage ist das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (Abruf-Nr. 091460; § 90 Absatz 2 Satz Abgabenordnung). Danach können Privatanlegern besondere Mitwirkungspflichten auferlegt werden, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Staaten unterhalten, die keine Auskünfte in Steuersachen nach OECD-Standard erteilen (Steueroasen). Allerdings hat das Bundesfinanzministerium Anfang 2010 darauf hingewiesen, dass sich derzeit alle Steueroasen im Verhältnis zu Deutschland kooperativ zeigen (Schreiben vom 5.1.2010, Az: IV B 2 - S 1315/08/10001-09; Abruf-Nr. 101423). Somit bestehen momentan keine zusätzlichen Mitwirkungspflichten und die Zeile 108 hat eigentlich keine Berechtigung.
Beachten Sie: Antworten Sie mit „Ja“ (weil Sie zum Beispiel im Ausland ein Girokonto unterhalten) und erklären Sie gleichzeitig (zurecht) keine ausländischen Kapitalerträge, ist mit Nachfragen des Finanzamts zu rechnen.