18.12.2008 | Steuererklärung
Was ein Steuerberater wissen muss - und was nicht
Ein Steuerberater muss seine Mandanten auf für sie bedeutsame anhängige Verfahren hinweisen. Versäumt er dies und kann der Mandant deshalb nicht vom positiven Ausgang des Verfahrens profitieren, muss der Steuerberater den daraus entstehenden Schaden ersetzen (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.9.2007, Az: 8 U 19/07; Abruf-Nr. 081719). Im Urteilsfall hatte ein Steuerberater trotz des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofs zur verfassungswidrigen Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften nichts gegen einen Steuerbescheid unternommen, in dem entsprechende Gewinne versteuert worden waren.
Beachten Sie: Der Steuerberater muss aber nicht alles wissen. Das Landgericht München II gab einem Steuerberater Recht, der seinen Mandanten (Betreiber einer Flugschule) nicht auf die Ausweitung der Mineralölsteuerbefreiung hingewiesen hatte (Urteil vom 5.12.2007, Az: 13R O 6841/06; Abruf-Nr. 083151). Diese Information war nur auf der Internetseite der Zollverwaltung veröffentlicht und von den Fachmedien nicht aufgegriffen worden. Es könne von einem Steuerberater nicht verlangt werden, dass er ohne konkrete Veranlassung die Internetseite routinemäßig beobachte.