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  • 01.12.2005 | Steuertermine 2006

    Schonfrist nutzen und bares Geld sparen

    Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen.

    Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die wichtigsten Termine in einem Steuerkalender zusammengefasst.

    Unser Service: Den Steuerkalender 2006 finden Sie auch im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

    Abgabe der (Vor-) Anmeldungen

    Die monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Ihnen eine Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie die Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt als Abgabetermin der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahrs.

    Beispiel

    Unternehmer Meier gibt seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich ab. Für Januar 2006 muss er die Anmeldung spätes-tens bis zum 10. Februar 2006 abgeben. Wurde ihm Dauerfristverlängerung gewährt, muss er sie erst am 10. März 2006 abgeben.

    Beachten Sie: Halten Sie die Abgabetermine unbedingt ein. Sonst droht Ihnen ein Verspätungszuschlag (§  152 Abgabenordnung [AO]). Dieser kann bis zu zehn Prozent der festzusetzenden Steuer betragen.

    Verpflichtung zur elektronischen Abgabe

    Die (Vor-)Anmeldungen für die Umsatz- und Lohnsteuer müssen Sie grundsätzlich elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln (§  41a Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz, §  18 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz). Nur in Härtefällen ist noch eine Abgabe in Papierform möglich.