01.05.2004 | Teil II der Beitragsserie
Sonderfälle beim häuslichen Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können Sie in vielen Fällen nur beschränkt oder auch gar nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehen. In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen gezeigt, wann Sie Ihre Aufwendungen in welcher Höhe abziehen können. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit Sonderfällen. Teil drei der Serie widmet sich dann den abzugsfähigen Kosten.
Unser Service: Neuabonnenten finden den ersten Teil der Beitragsserie im Online-Service (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 041001 .
Ihr Arbeitszimmer können Sie für jede erdenkliche Einkunftsart nutzen. Schwierig wird es, wenn Sie Ihr Arbeitszimmer für mehrere unabhängige Tätigkeiten nutzen. Dann müssen Sie unterscheiden, ob Sie die Tätigkeiten im Rahmen einer oder mehrerer Einkunftsarten ausüben.
Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen müssen Sie getrennt nach Einkunftsarten ermitteln. Es können daher Kombinationen von voll abzugsfähig, beschränkt abzugsfähig bis zu gar nicht abzugsfähig auftreten.
|
Für die Tätigkeit als kaufmännischer Leiter kann Herr Meier keine Aufwendungen geltend machen. Grund: Das Arbeitszimmer bildet nicht den qualitativen Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Er verbringt weniger als 50 Prozent seiner Arbeitszeit als kaufmännischer Leiter darin und es steht ihm ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Als Autor liegt der qualitative Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Arbeitszimmer. Die anteiligen Aufwendungen sind unbeschränkt abzugsfähig.
|
Abwandlung: Herr Meier ist nicht als Autor tätig, sondern betreibt nebenberuflich eine Hundezucht. Er nutzt das Arbeitszimmer für Verwaltungsarbeiten. Die Kosten des Arbeitszimmers für die Hundezucht sind nur beschränkt abzugsfähig, da der qualitative Mittelpunkt der Arbeit eines Hundezüchters nicht im Büro ist. Das heißt: Konnte Herr Meier als Autor von seinen 4.000 Euro Gesamtkosten 2.000 Euro steuerlich geltend machen, sind es als Hundezüchter nur noch 1.250 Euro.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig