22.07.2010 | Übertragung der Fonds
Auswirkungen der Abgeltungsteuer bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
Ein Leser hat gefragt, inwieweit die bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung übertragenen Fonds dem Bestandsschutz (keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne) unterliegen. Der folgende Beitrag gibt Antwort.
Die steuerlichen Grundsätze unter der Abgeltungsteuer
Unter der Abgeltungsteuer haben sich die Regelungen für Lebensversicherungen verändert, allerdings nicht so gravierend oder negativ wie für viele andere Anlageformen. Im Einzelnen gilt:
- Altverträge: Erträge aus bis 2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen bleiben unter den ehemaligen Bedingungen (zwölfjährige Mindestlaufzeit, keine schädliche Absicherung von Darlehen oder Einmalprämien) auch ab 2009 steuerfrei.
- Neuverträge: Ab 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen unterliegen bei Fälligkeit oder Kündigung mit der Differenz zwischen Auszahlung und Summe der Beiträge der pauschalen Abgeltungsteuer.
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Fondsgebundene Lebensversicherungen generieren ihre Erträge über die Wertentwicklung der im Anlagestock angesparten Fondsanteile. Sie unterliegen erst im Zeitpunkt der Auszahlung der Besteuerung. Die zwischenzeitliche Kursentwicklung bleibt unbelastet.
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