26.05.2008 | Übungsleiterfreibetrag
Freibetrag auch bei begünstigter Tätigkeit im EU-Ausland
Der Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz [EStG]) kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die begünstigte Tätigkeit nicht in Deutschland sondern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgeübt wird. Damit bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Auffassung des Bundesfinanzhofs, der die Frage dem EuGH vorgelegt hatte (Ausgabe 10/2006, Seite 2).
Beachten Sie: Die Finanzverwaltung hat schon reagiert. Mit dem „Jahressteuergesetz 2009“ soll die Steuerbefreiung auf alle EU/EWR-Länder ausgedehnt werden. Das soll gleichermaßen für die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nummer 26a EStG) gelten. Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag auf Seite 9. Die Neuregelung gilt dann rückwirkend in allen noch offenen Fällen. (Urteil vom 18.12.2007, Az: C-281/06)(Abruf-Nr. 081234)