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    PIStB Praxis Internationale Steuerberatung

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    27.05.2011 | Umgang mit dem Finanzamt

    BMF aktualisiert Liste der anhängigen Musterverfahren

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Liste der Tatbestände aktualisiert, hinsichtlich derer Steuerbescheide wegen anhängiger Musterverfahren vorläufig ergehen. Es gilt Folgendes (Schreiben vom 16.5.2011, Az: IV A 3 - S 0338/07/10010; Abruf-Nr. 111697):  

    1. Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 und ab 2009
    2. Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
    3. Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009
    4. Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten für Veranlagungszeiträume ab 2005
    5. Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten für Veranlagungen ab 2005
    6. Höhe der kindbezogenen Freibeträge
    7. Höhe des Grundfreibetrags
    8. Höhe des Ausbildungsfreibetrags nach § 33c EStG (auswärts untergebrachtes Kind für Veranlagungen ab 2002)

    Beachten Sie: Gestrichen aus dem Katalog hat das BMF die bisherige Nummer 9 „Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltbegleitgesetzes 2004“ (Umsetzung der sogenannten Koch-Steinbrück-Liste). An der Verfassungsmäßigkeit gibt es nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vom 8.12.2009, Az: 2 BvR 758/07) keine Zweifel mehr.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 3 | ID 145455

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