20.04.2009 | Umgang mit dem Finanzamt
Ehefrau darf im Steuerbescheid an zweiter Stelle stehen
Eine Ehefrau, die zusammen mit ihrem Ehemann veranlagt wird, muss es hinnehmen, dass ihr Name in den Steuerbescheiden an zweiter Stelle hinter dem Namen ihres Mannes steht. Diese etwas kuriose Entscheidung musste jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg fällen. Die Ehefrau sah ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung insbesondere deshalb verletzt, weil sie den wesentlichen Teil des Familieneinkommens erwirtschaftet hatte. (rechtskräftiges Urteil vom 14.1.2009, Az: 3 K 1147/07 B)(Abruf-Nr. 090944)
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 1 | ID 126024