20.04.2009 | Umgang mit dem Finanzamt
Finanzamt zahlt bei Entfernungspauschale die Gerichtskosten
In Verfahren, die wegen der gekürzten Entfernungspauschale geführt wurden und sich aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts jetzt erledigt haben, müssen die Finanzämter die Kosten tragen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Nach Ansicht des BFH hat der klagende Steuerzahler ungeachtet der zunächst nur vorläufig in voller Höhe gewährten Entfernungspauschale (mehr dazu auf Seite 17) mit seinem ursprünglichen Antrag auf Eintrag eines höheren Freibetrags für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in vollem Umfang Erfolg gehabt. (Beschluss vom 26.2.2009, Az: VI R 17/07)(Abruf-Nr. 091088)
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 1 | ID 126022