27.05.2011 | Umgang mit dem Finanzamt
Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte rechtens
Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn die Gebühr im Einzelfall besonders hoch ausfällt; im Streitfall waren es 91.456 Euro (Urteil vom 30.3.2011, Az: I R 61/10; Abruf-Nr. 111572; Beschluss vom 30.3.2011, Az: I B 136/10; Abruf-Nr. 111573).
Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß.
Quelle:
Ausgabe 06 / 2011 | Seite 2 | ID 145453
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