23.11.2009 | Umgang mit dem Finanzamt
Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft
Vorerst gibt es keine Entscheidung darüber, ob die Gebührenpflicht für eine verbindliche Auskunft verfassungswidrig ist. Ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren hat sich aus verfahrensrechtlichen Gründen erledigt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte keine Zweifel daran, dass die Gebühr verfassungsgemäß ist (Ausgabe 8/2008, Seite 3).
Unser Tipp: Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (Abruf-Nr. 093558) sieht vor, dass künftig eine Gebühr nur noch für „wesentliche und auf aufwändige Fälle“ verlangt werden soll. Welche Fälle das genau sein sollen, ist derzeit aber noch völlig offen. (Urteil vom 14.7.2009, Az: VIII R 22/08)(Abruf-Nr. 093674)
Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 1 | ID 131568