28.03.2011 | Umgang mit dem Finanzamt
Nachweis von Werbungskosten: PDF-Dateien reichen aus
Wenn Sie in der Steuererklärung Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen durch Belege untermauern wollen, reicht es aus, wenn Sie Ausdrucke von PDF-Dateien beilegen. Das hat das Bayerische Landesamt für Steuern klargestellt (Verfügung vom 10.12.2010, Az: S 0240.1.1-3/3 St 42; Abruf-Nr. 110437). Hat das Finanzamt Zweifel an der „Integrität oder Authenzität des Beleges“, kann es immer noch andere Nachweise anfordern, so die Bayerischen Finanzbeamten.
Praxishinweis: Die Verfügung ist für Arbeitnehmer noch in einem weiteren Punkt erfreulich. Als Privatperson sind Sie nicht verpflichtet, Belege oder Unterlagen für steuerliche Zwecke aufzubewahren. Das heißt: Haben Sie dem Finanzamt auf dessen Wunsch bestimmte Unterlagen vorgelegt, können Sie diese nach Rückerhalt vernichten. Das gilt selbst dann, wenn die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt. |