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  • 28.01.2011 | Umsatzsteuer

    Auslandsengagement: Erstattung 2009 gezahlter Vorsteuer

    Die Frist, bis zu der Anträge auf Vorsteuervergütung in der EU eingereicht werden können, ist bis zum 31. März 2011 verlängert worden (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 1.11.2010, Az: IV D 3 - S 7359/10/10010). Ursprünglich sollte die Frist am 30. September 2010 enden.  

    Praxishinweis: Nicht jeder Versuch, im Ausland geschäftlich Fuß zu fassen, ist von Erfolg gekrönt. Die Aufwendungen für Ihre Akquise-Tätigkeit (Übernachtung, Bewirtung, Mietwagen, Benzin, Taxi, Messestand etc.) fallen aber gleichwohl an. Mussten Sie bei Geschäftsreisen für die genannten Aufwendungen Umsatzsteuer bezahlen, können Sie sich diese im Vorsteuervergütungsverfahren zurückholen. Seit 1. Januar 2010 können Sie innerhalb der EU ein elektronisches Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) nutzen, das die Sache erheblich vereinfacht.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 3 | ID 141819