24.07.2009 | Umsatzsteuer
Ermäßigter Steuersatz bei Verkauf aus dem Imbisswagen
Der Verkauf von Speisen aus einem Imbisswagen heraus unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Das gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen auch, wenn der Imbisswagen über eine Art Tischersatz verfügt und so der Verzehr der Speisen vor Ort möglich ist. Entscheidend sei, dass der „Tischersatz“ für die erbrachte Dienstleistung nicht prägend sei. Denn beim Verkauf von Speisen an einem Imbisswagen überwiege das Element der Lieferung verzehrfertig zubereiteter Speisen.
Beachten Sie: Die Finanzverwaltung will sich damit nicht zufrieden geben und hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: V R 35/08). (Urteil vom 21.8.2008, Az: 5 K 428/07)(Abruf-Nr. 090436)
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 3 | ID 128587