29.06.2009 | Umsatzsteuer
Stromlieferungen an Dauercamper sind umsatzsteuerfrei
Stellt ein Campingplatzbesitzer Dauercampern entgeltlich auch Strom zur Verfügung, handelt es sich dabei um eine unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung, die genauso wie die langfristige Vermietung von Campingplätzen umsatzsteuerfrei ist. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (A 78 Absatz 3 Satz 7 in Verbindung mit A 76 Absatz 6 Satz 1 Umsatzsteuerrichtlinien) entschieden.
Beachten Sie: Die Camper konnten neben Strom auch eine Telefonanlage entgeltlich nutzen. Diese Möglichkeit stellt anders als die Lieferung von Strom aber eine selbstständige, von der Vermietung getrennt zu beurteilende und somit steuerpflichtige Leistung dar, so der BFH. (Urteil vom 15.1.2009, Az: V R 91/07)(Abruf-Nr. 091162)