01.02.2004 | Umsatzsteuer
Übergangsregelung für neue Rechnungsangaben
Die Pflichtangaben für Rechnungen wurden zum 1. Januar 2004 erweitert (Ausgabe 12/2003, Seite 15). Das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Übergangsregelung veröffentlicht (Schreiben vom 19.12.2003, Az: IV B 7 - S 7300 - 75/03; Abruf-Nr. 040124). Erfreulich für Sie: Für die Angabe der fortlaufenden Rechnungsnummer haben Sie bis zum 30. Juni 2004 noch Zeit. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder alternativ die Steuernummer müssen Sie aber bereits ab dem 1. Januar 2004 angeben. Die zusätzlichen Angaben bei den Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag bis 100 Euro) sind ebenfalls erst nach 30. Juni 2004 erforderlich.
Unser Service: Eine Liste mit allen erforderlichen Pflichtangaben finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Checklisten" .