29.06.2009 | Umsatzsteuer
Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich Parkplätze auf seinem Betriebsgelände, unterliegt dies nicht der Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine nicht umsatzsteuerbare unentgeltliche Leistung aus unternehmerischen Gründen (§ 3 Absatz 9a Umsatzsteuergesetz), so die Oberfinanzdirektion Karlsruhe. (Verfügung vom 28.1.2009, Az: S 7208)(Abruf-Nr. 091184)
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich Parkplätze auf seinem Betriebsgelände, unterliegt dies nicht der Umsatzsteuer.
Quelle:
Ausgabe 07 / 2009 | Seite 5 | ID 127964
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