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  • 25.08.2008 | Umsatzsteuer

    Umsätze eines Dirigenten und Chorleiters sind umsatzsteuerfrei

    Die Umsätze eines selbstständigen Dirigenten und Chorleiters sind umsatzsteuerfrei. Begründung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz: Nach EU-Recht sind kulturelle Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen anerkannten Einrichtungen eines Mitgliedstaats erbracht werden. Der Begriff „Einrichtung“ umfasse dabei auch natürliche Personen. Denn es würde gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstoßen, gewinn­orientierte Ensembles anders zu behandeln als solo auftretende Musiker. (rechtskräftiges Urteil vom 6.5.2008, Az: 6 K 1666/06)(Abruf-Nr. 082275

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 3 | ID 121187