25.08.2008 | Umsatzsteuer
Umsätze eines Dirigenten und Chorleiters sind umsatzsteuerfrei
Die Umsätze eines selbstständigen Dirigenten und Chorleiters sind umsatzsteuerfrei. Begründung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz: Nach EU-Recht sind kulturelle Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen anerkannten Einrichtungen eines Mitgliedstaats erbracht werden. Der Begriff „Einrichtung“ umfasse dabei auch natürliche Personen. Denn es würde gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstoßen, gewinnorientierte Ensembles anders zu behandeln als solo auftretende Musiker. (rechtskräftiges Urteil vom 6.5.2008, Az: 6 K 1666/06)(Abruf-Nr. 082275)
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 3 | ID 121187