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  • 24.11.2008 | Umsatzsteuer

    Verschiedene Kombinationen bei Rechnungsnummern möglich

    Eine Rechnung muss seit 2004 unter anderem eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten. Nicht zwingend ist eine zahlenmäßige Abfolge der Rechnungsnummern. Erforderlich ist nur eine einmalige Nummer. Das hat die Oberfinanzdirektion Koblenz jetzt klargestellt, nachdem immer wieder Fragen aufgetaucht waren (Verfügung vom 14.7.2008, Az: S 7280 A - St 445; Abruf-Nr. 083109).  

    Unser Tipp: Die Finanzverwaltung lässt bei der Erstellung einer Rechnungsnummer eine Kombination von Ziffern und Buchstaben zu. Auch ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden (Abschnitt 185 Absätze 10 und 11 Umsatzsteuer-Richtlinien).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 5 | ID 122918