01.10.2004 | Umsatzsteuer
Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart
Der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer (§ 19 Umsatzsteuergesetz [UStG]) zur Regelbesteuerung ist eine Änderung der Verhältnisse im Sinne der Vorsteuerberichtigung (§ 15a UStG). Das heißt: Ein Kleinunternehmer darf im Erstjahr der Verwendung eines Wirtschaftsguts seines Unternehmensvermögens keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Wechselt er später zur Regelbesteuerung und läuft für das Wirtschaftsgut noch der Berichtigungszeitraum, darf er sich im Wege der Vorsteuerberichtigung die Vorsteuern für die Zeit vom Wechsel zur Regelbesteuerung bis zum Ende des Berichtigungszeitraums nachträglich holen. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.6.2004, Az: V R 31/02; Abruf-Nr. 042276 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 3 | ID 96176