28.03.2008 | Umsatzsteuer
Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelversteuerung
Überschreitet ein Kleinunternehmer eine der beiden Umsatzgrenzen, muss er bei der Umsatzsteuer zur Regelbesteuerung wechseln. Das gilt auch, wenn bereits zu Beginn des laufenden Jahres absehbar ist, dass der Umsatz des laufenden Jahres wieder unter 17.500 Euro liegen wird.
Hintergrund: Kleinere Unternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Umsatz (zuzüglich Umsatzsteuer) im letzten Jahr maximal 17.500 Euro betragen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 Absatz 1 Satz1 Umsatzsteuergesetz). Der „Kleinunternehmer“ darf dann selber keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und muss auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug steht ihm kein Vorsteuerabzug für seine Eingangsleistungen zu.Im Urteilsfall hatte der Unternehmer nur einen Auftraggeber. 2001 erzielte er keinen Umsatz, 2002 einen Umsatz von 42.340 Euro und 2003 von 8.700 Euro. 2003 stellte sein Auftraggeber seinen Betrieb ein. Daher stand schon zu Beginn des Jahres 2003 fest, dass er in 2003 unter 17.500 Euro liegen würde. Trotzdem darf er die Kleinunternehmerregelung für 2003 nicht mehr in Anspruch nehmen, weil er im Vorjahr über 17.500 Euro lag, so das ungünstige Ergebnis des Bundesfinanzhofs. (Beschluss vom 18.10.2007, Az: V B 164/06)(Abruf-Nr. 080040)