26.02.2009 | Umsatzsteuervoranmeldungen 2009
Steuerstundung durch höhere Schwellenwerte und Kombination mit Dauerfristverlängerung
Unternehmer müssen je nach der Höhe ihrer Umsatzsteuerzahlungen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Bei sehr geringen Umsätzen können die Umsatzsteuerdaten auch nur in der Umsatzsteuerjahreserklärung mitgeteilt werden. Weil jetzt die Schwellenwerte erhöht wurden, können 2009 einige Unternehmer zu „Quartalmeldern“ werden. Kombiniert mit einer Dauerfristverlängerung winkt alle drei Monate eine zinslose Stundung.
Höhere Schwellenwerte
Die bisherigen Schwellenwerte (§ 18 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz [UStG]wurden zum 1. Januar 2009 wie folgt erhöht („Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“; Abruf-Nr. 083928):
Überblick Schwellenwerte
| Neue Rechtslage | Bisherige Rechtslage |
Umsatzsteuer im | ||
Jahreserklärung | unter 1.000 Euro | unter 512 Euro |
Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung | mehr als 1.000 Euro und unter 7.500 Euro | mehr als 1.000 Euro und unter 6.136 Euro |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung | mehr als 7.500 Euro | mehr als 6.136 Euro |
Beispiel
Ein Unternehmer hat jährlich eine Umsatzsteuerlast (= Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer) von 6.500 Euro. Bislang musste er somit monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. 2009 muss er nur vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Hat das Finanzamt ihm diese Erleichterung noch nicht mitgeteilt, sollte er einen Antrag auf Umstellung von der monatlichen zur vierteljährlichen Abgabe stellen. |
Unser Tipp: Bei hohen Vorsteuererstattungen, kann es sinnvoll sein, von der vierteljährlichen zur monatlichen Abgabe zu wechseln. So kommen Sie schneller an Ihr Geld. Die Umstellung ist zulässig, wenn im Vorjahr die Erstattungen mehr als 7.500 Euro (bisher 6.136) betragen haben (§ 18 Absatz 2a UStG).
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