01.10.2006 | Umzugskosten
Doppelmiete bei beruflich veranlasstem Umzug eines Ehegatten
Bei einem durch nur einen Ehegatten beruflich veranlassten Umzug entstandene doppelte Miete kann auch als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie vom Konto des anderen Ehegatten gezahlt wird. In dem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall musste ein Ehepaar im Umzugsmonat letztmals für die alte und erstmals für die neue Wohnung Miete zahlen. Weil nur beim Ehemann der Umzug beruflich veranlasst war (Fahrzeitverkürzung), durfte nur der Ehemann seine Aufwendungen Steuer mindernd geltend machen. Weil die Miete aber vom Konto der Ehefrau gezahlt wurde, wollte das Finanzamt den Abzug nicht zulassen. Das sah der BFH anders: Die Eheleute waren im Hinblick auf die gemeinsam angemietete Wohnung Gesamtschuldner der Miete. Die Frau hat mit ihrer Zahlung nicht nur ihre eigene Verbindlichkeit, sondern auch die ihres Ehemanns erfüllt und damit nicht nur für eigene Rechnung, sondern auch für den Ehemann gezahlt (so genannter abgekürzter Zahlungsweg). Der Ehemann hat daher zu Recht die Miete als Werbungskosten geltend gemacht. (Urteil vom 23.5.2006, Az: VI R 56/02; Abruf-Nr. 062326 )