26.01.2009 | Umzugskosten
Neue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2008
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Sie steuermindernd als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abziehen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Absatz 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Absatz 2 BUKG) erhöht. Im Einzelnen gelten folgende Werte:
Umzug ... | ... bis zum 31.12.2007 | ... ab dem 1.1.2008 | ... ab dem 1.1.2009 | ... ab dem 1.7.2009 |
Pauschalen für sonstige Umzugskosten
|
1.121 Euro 561 Euro 247 Euro |
1.171 Euro 585 Euro 258 Euro |
1.204 Euro 602 Euro 265 Euro |
1.256 Euro 628 Euro 277 Euro |
Maximal abziehbare Unterrichtskosten | 1.409 Euro | 1.473 Euro | 1.514 Euro | 1.584 Euro |
Unser Service: Einen Berechnungsbogen für die Ermittlung Ihrer Umzugskosten finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ - Stichwort: „Umzugskosten“. (Schreiben vom 16.12.2008, Az: IV C 5 - S 2353/08/10007)(Abruf-Nr. 090174)