04.01.2010 | Unterhaltsleistungen
Geänderte Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2010
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die für Unterhaltszahlungen ins Ausland maßgebliche Ländergruppeneinteilung überarbeitet. Die neue Einteilung gilt seit dem 1. Januar 2010. „Aufgestiegen“ um eine Gruppe sind unter anderem Estland, Griechenland, Kasachstan, Montenegro, Serbien, Slowakische Republik und Zypern. Für Israel gilt dagegen künftig nur noch Ländergruppe 2 statt bisher 1.
Hintergrund: Für Unterhaltszahlungen ins Ausland gilt in vielen Fällen ein niedrigerer Höchstbetrag als 8.004 Euro (ab 2010). Denn der Unterhalt leistende Steuerzahler soll seine Aufwendungen nur insoweit abziehen können, wie sie nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind. Das BMF hat deshalb alle Länder abhängig vom Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung in vier Gruppen aufgeteilt. Je nach Gruppe können ab 2010 maximal 8.004 Euro (100% Gruppe 1), 6.003 Euro (75% Gruppe 2), 4.002 Euro (50% Gruppe 3) oder 2.001 Euro (25% Gruppe 4) geltend gemacht werden. Auch die anrechnungsfreien Beträge bei den Einkünften und Bezügen und dem Vermögen der unterstützten Person sind entsprechend zu kürzen. (Schreiben vom 6.11.2009, Az: IV C 4 - S 2285/07/0005)(Abruf-Nr. 093757)