25.05.2010 | Unterhaltsleistungen
Zahlungen an Eltern des getrennt lebenden Ehepartners
Unterhaltszahlungen an die Eltern des getrennt lebenden Ehegatten können nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entschieden. Im Urteilsfall hatte die Ehefrau die Mutter ihres Ehemanns finanziell unterstützt. Weil die Eheleute aber getrennt lebten und deshalb nicht mehr zusammenveranlagt wurden, sei jeder Ehegatte für sich zu betrachten. Und damit hat die Ehefrau Unterhaltszahlungen an eine Person erbracht, gegenüber der sie nicht unterhaltsverpflichtet ist.
Unser Tipp: Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Die Ehefrau hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: VI R 13/10). Betroffene Steuerzahler können daher mit einem Einspruch ihren Fall offen halten. (Urteil vom 20.1.2010, Az: 14 K 14112/08)(Abruf-Nr. 101384)