28.03.2011 | Vereinfachte Steuererklärung 2010
„Steuererklärung-light“: In diesen Fällen rechnet sie sich für Arbeitnehmer
Sind Sie Arbeitnehmer oder Pensionär und beziehen neben dem Arbeitslohn oder Versorgungsbezügen keine weiteren Einkünfte? Möchten Sie ohne größeren zeitlichen Aufwand eine Steuerrückerstattung? Wenn ja, sind Sie ein Kandidat für die vereinfachte Einkommensteuererklärung.
Vorteile der vereinfachten Einkommensteuererklärung
Die vereinfachte Einkommensteuererklärung mit der Formularnummer ESt 1 V besteht nur aus zwei Seiten. Die Anlage N muss nicht extra ausgefüllt werden. Geben Sie sich beim Werbungskostenabzug mit den Fahrtkosten zur Arbeit, einer Pauschale von 110 Euro für Arbeitsmittel und 16 Euro Kontoführungsgebühren zufrieden, ist die Steuererklärung in wenigen Minuten erledigt.
Diese Eintragungen sind notwendig
Neben den persönlichen Angaben wie Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Familienstand muss ein Arbeitnehmer nur noch an drei Stellen Eintragungen vornehmen.
1. eTin laut Lohnsteuerbescheinigung
In Zeile 24 geben Sie die eTin ein, die auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Das Finanzamt holt sich damit automatisch die Lohndaten und berechnet damit die Steuererstattung sowie den Sonderausgabenabzug.
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