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  • 26.03.2010 | Verlängerung möglich

    Abgabefrist für die Steuererklärung 2009

    Einkommensteuererklärungen für 2009 müssen grundsätzlich bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden (§ 149 Absatz 2 Abgabenordnung [AO]). Diese Frist wurde allerdings - wie jedes Jahr - verlängert (Gleichlautender Ländererlass vom 4.1.2010; Abruf-Nr. 100144).  

     

    Fristverlängerung für nicht beratene Steuerpflichtige

    Erstellen Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst, endet die Abgabefrist grundsätzlich am 31. Mai 2010. Mit einem Antrag auf Fristverlängerung bei Ihrem Finanzamt können Sie die Frist bis zum 30. September 2010 ausdehnen.  

     

    Unser Tipp: Für Ihren Antrag können Sie das von uns vorbereitete Muster verwenden. Dieses finden Sie auch in „myIWW“ (www.iww.de) im Online-Service unter „Musterschreiben“ zum Download.  

     

    Musterantrag für Fristverlängerung

    Antrag auf Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung 2009  

    Steuernummer ...  

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    ich beantrage, die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr ... bis zum .... 2010 zu verlängern, weil ich aus folgendem Grund nicht in der Lage bin, die Steuererklärung termingerecht abzugeben:  

     

    • ... (zum Beispiel noch fehlende Unterlagen, Belastung im Beruf, eigene oder Erkrankung eines Familienangehörigen, längere Abwesenheit)

     

    Sollten Sie meinem Antrag entsprechen, ist eine schriftliche Nachricht nicht erforderlich. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.