26.03.2010 | Verlängerung möglich
Abgabefrist für die Steuererklärung 2009
Einkommensteuererklärungen für 2009 müssen grundsätzlich bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden (§ 149 Absatz 2 Abgabenordnung [AO]). Diese Frist wurde allerdings - wie jedes Jahr - verlängert (Gleichlautender Ländererlass vom 4.1.2010; Abruf-Nr. 100144).
Fristverlängerung für nicht beratene Steuerpflichtige
Erstellen Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst, endet die Abgabefrist grundsätzlich am 31. Mai 2010. Mit einem Antrag auf Fristverlängerung bei Ihrem Finanzamt können Sie die Frist bis zum 30. September 2010 ausdehnen.
Unser Tipp: Für Ihren Antrag können Sie das von uns vorbereitete Muster verwenden. Dieses finden Sie auch in „myIWW“ (www.iww.de) im Online-Service unter „Musterschreiben“ zum Download.
Musterantrag für Fristverlängerung
Antrag auf Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung 2009 Steuernummer ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage, die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr ... bis zum .... 2010 zu verlängern, weil ich aus folgendem Grund nicht in der Lage bin, die Steuererklärung termingerecht abzugeben:
Sollten Sie meinem Antrag entsprechen, ist eine schriftliche Nachricht nicht erforderlich. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus. |
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