01.07.2006 | Vermietung
Abbruchkosten bei anschließender Selbstnutzung
Müssen Sie ein bislang vermietetes Gebäude abreißen lassen, weil es auf Grund von Mängeln nicht mehr zu vermieten ist, können Sie die Abbruchkosten und den Restwert des Gebäudes auch dann als Werbungskosten abziehen, wenn Sie anschließend ein selbstgenutztes Gebäude errichten. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht Niedersachsen. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt (Az: IX R 51/05).
Unser Tipp: Kümmern Sie sich in solchen Fällen aber bereits rechtzeitig um gutachterliche Nachweise über den schlechten Zustand des Hauses. (Urteil vom 15.11.2005, Az: 13 K 464/03; Abruf-Nr. 061386 )
Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 4 | ID 96555