01.01.2004 | Vermietung
Abstandszahlung als Werbungskosten abziehbar
Wollen Vermieter einen Mieter schnell los werden, dann helfen oft Abstandzahlungen. Diese Zahlungen sind auch dann Werbungskosten, wenn der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Immobilie selbst nutzen will. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Begründung: Die Räumung sei die letzte Phase eines Mietverhältnisses.
Beachten Sie: Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az: IX R 38/03). Der BFH hat damit die Möglichkeit, die strittige Frage endgültig zu entscheiden. (Urteil vom 27.5.2003, Az: 8 K 155/00; Abruf-Nr. 032147 )
Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 7 | ID 96034