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  • 01.10.2003 | Vermietung an Angehörige

    Sichern Sie sich den Steuervorteil!

    Vermieten Sie an einen nahen Angehörigen müssen Sie nur 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen und können trotzdem die vollen Werbungskosten ansetzen. Das führt besonders am Anfang zu hohen Verlusten, die Sie steuerlich nutzen können.

    Das Finanzamt prüft daher die Vermietung an nahe Angehörige genau. Zudem müssen in der Anlage V die Einnahmen aus der Vermietung an nahe Angehörige gesondert ausgewiesen werden (Zeile 6).

    Lesen Sie nachfolgend, wie die Finanzverwaltung prüft, damit Sie vor bösen Überraschungen sicher sind.

    Wer gilt als naher Angehöriger?

    Unter "nahen Angehörigen" versteht die Finanzverwaltung

  • Ehegatten,
  • Eltern, Kinder und Enkelkinder,