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  • 01.02.2007 | Vermietung

    Einkunftserzielung bei geplantem Verkauf

    Ein Vermieter hat auch dann noch eine Einkunftserzielungsabsicht, wenn er die vermietete Wohnung zwar verkaufen will, der Verkauf aber vom Auszug des Mieter abhängig ist und dieser trotz festgelegter Räumungsfrist die Wohnung noch nicht verlassen hat. Im Urteilsfall verging zwischen dem Kaufvertrag und der Zwangsräumung über ein Jahr. Das Finanzgericht Hessen entschied, dass der Vermieter bis zum Tag der Zwangsräumung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Denn trotz der geplanten Veräußerung bestehe das Mietverhältnis bis zur Räumung weiter.

    Beachten Sie: Die Aufwendungen für die Zwangsräumung können Sie aber nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend machen. (rechtskräftiges Urteil vom 6.4.2006, Az: 3 K 1524/04; Abruf-Nr.  063488 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 5 | ID 96683