27.10.2008 | Vermietung
Verbilligte Vermietung an ein Kind trotz Unterhaltszahlungen
Ein Mietvertrag der Eltern mit ihrer volljährigen unterhaltsberechtigten Tochter kann steuerlich auch dann anzuerkennen sein, wenn die Eltern daneben Unterhalt an die Tochter zahlen und die vereinbarte Miete unterhalb der ortsüblichen Miete liegt. Eine Wohnung kann grundsätzlich auch an ein unterhaltsberechtigtes Kind mit steuerlicher Wirkung vermietet werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits 1999 entschieden (Urteil vom 19.10.1999, Az: IX R 39/99; Abruf-Nr. 000194). Und auch eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern ein Kriterium bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht. (BFH, Urteil vom 31.7.2007, Az: IX R 8/07)(Abruf-Nr. 082161)
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 5 | ID 122393