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  • 01.10.2005 | Versicherungsverträge von A bis Z

    Steuerliche Behandlung von Versicherungen

    Die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen und -leistungen wurde zuletzt durch das Alterseinkünftegesetz durcheinander gewirbelt. Anlass für uns, Ihnen die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen und -leistungen zu erläutern und in einer Übersicht darzustellen.

    Steuerliche Behandlung der Beiträge

    Es gibt steuerlich vier Möglichkeiten, die Versicherungsbeiträge Steuer mindernd geltend zu machen. Greift keine dieser Möglichkeiten, können Sie die Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigen.

    Werbungskosten

    Hängen die abgesicherten Risiken mit Ihrem Beruf oder der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen zusammen, können Sie die Beiträge als Werbungskosten berücksichtigen.

  • Als Arbeitnehmer können Sie die Beiträge zur Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung als Werbungskosten geltend machen, soweit damit berufliche Risiken abgedeckt werden.

    Unser Tipp: Lassen Sie sich bei gemischten Verträgen den beruflichen Anteil der Beiträge bestätigen. Ohne Nachweis werden 50 Prozent akzeptiert.

  • Bei Vermietern mindern die Versicherungen rund ums Haus die Einnahmen aus der Vermietung. Das gilt beispielsweise für die Gebäude-, Bauherrenhaftpflicht- und Mietausfallversicherung sowie bei möblierter Vermietung für die Hausratversicherung.
  • Die auf das heimische Arbeitszimmer entfallenden Beiträge zu Hausrat-, Feuer- oder Wohngebäudeversicherungen können Sie bei der entsprechenden Einkunftsart anteilig ansetzen.