24.11.2008 | Viele Unsicherheiten
Kompromiss bei Erbschaftsteuerreform steht
„Einigung bei der Erbschaftsteuerreform“. Diese Meldung beherrschte Anfang November die Medien. Doch inzwischen werden schon wieder Stimmen laut, die eine Nachbesserung fordern. Wir informieren Sie deshalb über den Stand der Dinge und sagen Ihnen, wohin die Reise gehen könnte.
Beachten Sie: Ein überarbeiteter Gesetzesentwurf lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Sobald dieser veröffentlicht wird, finden Sie diesen auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 083562.
Der Zeitplan
Der Bundestag soll in der 48. Kalenderwoche (Ende November 2008) über die Reform entscheiden. Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung am 12. Dezember 2008 das Gesetz beschließen. Zum 1. Januar 2009 soll das neue Recht in Kraft treten.
Privates Vermögen
Es bleibt dabei, dass Immobilien künftig wie Aktien oder anderes Kapitalvermögen nahe an ihrem tatsächlichen Wert und damit höher bewertet werden. An den geplanten persönlichen Freibeträgen (zum Beispiel Ehepartner 500.000 Euro und Kinder 400.000 Euro) soll sich auch nichts mehr ändern. Es wird also keine Verbesserungen für die weiter entfernten Verwandten (Steuerklassen II und III; Freibetrag nur 20.000 Euro) geben.
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