Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2005 | Vorweggenommene Werbungskosten

    So machen Sie Bewerbungskosten in Ihrer Steuer-Erklärung geltend!

    Kann ich meine Bewerbungskosten Steuer mindernd geltend machen? Diese Frage stellen sich nicht nur Hochschulabsolventen und Schulabgänger, die ihren ersten Job suchen. Auch für Arbeitslose und für Arbeitnehmer, die sich beruflich verändern wollen, ist die steuerliche Berücksichtigung von Bewerbungskosten ein Thema.

    Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich um einen (neuen) Arbeitsplatz bemüht, kann die ihm dabei entstehenden Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten Steuer mindernd geltend machen. Das gilt unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war. Nachfolgend lesen Sie, welche Aufwendungen Sie geltend machen können und wie Sie Ihre Aufwendungen nachweisen müssen.

    Welche Kosten können Sie geltend machen?

    Das Finanzamt erkennt folgende Aufwendungen als Werbungskosten an:

  • Fachliteratur, PC-Programme und Kurse zur Vorbereitung der Bewerbung(en)
  • Aufgabe von Stellengesuchen und direkte Bewerbungen
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
    Vorbereitung der Bewerbung