02.10.2008 | Werbungskosten
Aufwendungen für die Aufnahme eines Gastlehrers
Nimmt ein Lehrer während eines Schüleraustauschs eine Gastlehrerin bei sich zu Hause auf, können die entstandenen Aufwendungen Werbungskosten sein. Im Urteilsfall hatte ein Schulleiter für die Beherbergung der Gastlehrerin umgerechnet 20 Euro pro Tag für Verpflegung und Unterkunft und 80 Euro Fahrtkosten für zusätzliche Fahrten (300 km) geltend gemacht. Die Schule hatte keine Kosten erstattet. Das Finanzamt wollte die Werbungskosten nicht anerkennen, weil es sich um Kosten der privaten Lebensführung handeln würde. Das sah das Finanzgericht Baden-Württemberg anders und erkannte die Aufwendungen als beruflich veranlasst an. (rechtskräftiges Urteil vom 8.5.2008, Az: 14 K 218/02)(Abruf-Nr. 082178)
Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 4 | ID 121774