27.05.2011 | Werbungskosten
Fahrten zur Abendschule sind keine Dienstreisen
Für einen Arbeitnehmer, der neben seiner Berufsausbildung die Abendschule besucht, um dort das Fachabitur nachzuholen, ist die Abendschule eine zweite reguläre Arbeitsstätte. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden (Urteil vom 11.3.2011, Az: 14 K 417/09 Kg; Abruf-Nr. 111640). Folge: Fahrten von der Wohnung zur Abendschule sind nur mit der Entfernungspauschale anzusetzen (und nicht als Reisekosten mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer).
Praxishinweis: Das FG hat die Revision zugelassen. Sollte der unterlegene Steuerzahler die Gelegenheit wahrnehmen, die Sache vom Bundesfinanzhof prüfen zu lassen, werden wir Ihnen das umgehend mitteilen. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 4 | ID 145458