02.10.2008 | Zu hohe Einkünfte der Eltern verhindern Abzug
Eltern im Pflegeheim?– Sozialamt verpflichtet Kinder zu Unterhaltszahlungen
Viele Steuerzahler werden vom Sozialamt verpflichtet, sich an den Heimkosten ihrer Eltern zu beteiligen. Ein steuermindernder Abzug der Zahlungen als außergewöhnliche Belastung scheitert aber oft an den eigenen Einkünften und Bezügen der Eltern. Fraglich ist aber, ob die Einkünfte und Bezüge der Eltern bei der Abzugsfähigkeit überhaupt eine Rolle spielen dürfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss diese Frage jetzt beantworten.
Entscheidung des FG Hessen
Auch wenn die Renten/Pensionen der Eltern unmittelbar für die Unterbringung in einem Heim verwendet werden, sind diese nach Ansicht des Finanzgerichts Hessen bei der Berechnung des steuermindernd abziehbaren Unterhalts einzubeziehen (§ 33a Einkommensteuergesetz [EStG]). Denn die Mittel stehen den Eltern grundsätzlich für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung (Urteil vom 11.4.2008, Az: 13 K 2035/07; Abruf-Nr. 082100).
Unser Tipp: Das Verfahren ist inzwischen beim BFH anhängig (Az: III R 37/08). Betroffene Steuerzahler können somit jetzt durch einen Einspruch ihren Fall offen halten, bis der BFH entschieden hat.
Abzug als allgemeine außergewöhnliche Belastung
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