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  • 01.11.2004 | Zwischengewinne bei Fonds werden ab 2005 wieder berücksichtigt!

    So reagieren Sie richtig bei An- und Verkauf

    Der Zwischengewinn bei Fondsanteilen wurde erst zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Jetzt soll er wieder eingeführt werden. Das steht in Artikel 11 des Entwurfs zum "EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz" (Abruf-Nr.  042665 ). Hintergrund: Die Abschaffung des Zwischengewinns wurde seinerzeit mit der geplanten nun aber nicht verwirklichten Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen begründet.

    Das heißt: Sie können im Fonds angesammelte Zinsen und Dividenden nur noch durch einen Verkauf bis zum Jahresende steuerfrei realisieren. Voraussetzung ist, dass die einjährige Spekulationsfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist oder Sie über verrechenbare Verluste verfügen.

    Beispiel

    Herr Meier hat im Juni 2003 1.000 Anteile eines Rentenfonds erworben. Die Ausschüttung erfolgt jährlich jeweils im Februar. Ende 2004 sind 3,50 Euro Zinsen im Kurs enthalten.

    Verkauf erfolgt Ende 2004 Anfang 2005
    Steuerpflichtige Kapitaleinnahmen 0 Euro 3.500 Euro
    Fälliger Zinsabschlag 0 Euro 1.050 Euro
    Spekulationsgewinn 0 Euro 0 Euro

    Wollen Sie Fondsanteile kaufen, kann Warten vorteilhaft sein. Denn beim Kauf zahlen Sie die bis dahin angesammelten Zinsen über den Kaufpreis mit. Bei einem späteren Verkauf oder der Ausschüttung müssen Sie den Betrag mit versteuern. Warten Sie mit dem Kauf bis nächstes Jahr, können Sie die gekauften Zinsen wieder als negative Einnahme abziehen.

    Beispiel

    Frau Klug will 1.000 Anteile eines Rentenfonds kaufen (4 Euro Zinsen im Kurs). Die Ausschüttung erfolgt im Februar (4,20 Euro Zinsanteil).

    Kauf erfolgt Ende 2004 Anfang 2005
    Ausschüttung Februar 2005: 4,20 Euro 4.200 Euro 4.200 Euro
    ./. Gezahlte Stückzinsen -------- 4.000 Euro
    Kapitaleinnahmen 4.200 Euro 200 Euro

    Unser Tipp: Beide Strategien gelten besonders für Renten- und Geldmarktfonds. Aktienfonds beinhalten meist nur geringe aufgelaufene Zinsen. Hier sollten Sie in erster Linie nach Anlagegesichtspunkten entscheiden. Bei Immobilienfonds ist zumindest ein späterer Erwerb überlegenswert. Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Termin der Auszahlung bzw. Thesaurierung. Liegt dieser kurz vor dem Kaufdatum, brauchen Sie sich auch bei Rentenfonds keine Gedanken machen.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 17 | ID 96202