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  • 17.06.2014 · Fachbeitrag · Abschreibung

    Hochwasser in Bayern 2013: Alle Kosten sind Erhaltungsaufwand

    | Immobilienbesitzer und Unternehmer, die Opfer des Hochwassers im Mai/Juni 2013 in Bayern geworden sind, können bei der Sanierung vermieteter oder betrieblicher Immobilien jetzt sämtliche Sanierungskosten steuerlich als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen geltend machen. Die bis dato geltenden Obergrenzen wurden aufgehoben. |