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  • 05.08.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Prozesskosten zur Baumängelbehebung: Ein Fall für § 33 EStG?

    | Strengen Sie gegen einen Bauträger einen Prozess an, in dem Sie ihn wegen gravierender Planungs- und Ausführungsfehler bei Ihrem Eigenheim verklagen, können Sie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn der Prozess nicht zum Erfolg führt, weil der Bauträger insolvent geworden ist. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden und damit die BFH-Rechtsprechung widergespiegelt. |