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  • · Fachbeitrag · BMF aktuell

    Nachträgliche Schuldzinsen aus Vermietung: BMF will viele Verkäufer im Regen stehen lassen

    | Mehr als ein halbes Jahr hat sich das BMF Zeit gelassen, um zum BFH-Urteil zum nachträglichen Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten aus Vermietung ( WISO 10/2012, Seite 15 ) Stellung zu nehmen. Das Ergebnis ist enttäuschend; weder steuerzahlerfreundlich noch nachvollziehbar. |

     

    Grafik verdeutlicht BMF-Ansicht

    Die Aussagen des BMF lassen sich am besten anhand einer Grafik erläutern (BMF, Schreiben vom 28.3.2013, Az. IV C 1 - S 2211/11/10001; Abruf-Nr. 131114).

     

    BMF-Auslegung wohl nicht im Einklang mit der des BFH

    Das BMF lehnt damit einen Werbungskostenabzug zum Beispiel für Fälle ab, in denen Sie eine Immobilie vor dem 1. Januar 1999 im Rahmen der damaligen - zweijährigen - Spekulationsfrist verkauft haben und heute noch Schuldzinsen für ein nicht getilgtes Darlehen zahlen.

     

    Wichtig | Die Einschränkung, dass ein nachträglicher Werbungskostenabzug für Schuldzinsen nur in Betracht kommt, wenn der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt, leuchtet nicht ein. Und der BFH hat in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 20. Juni 2012 (Az. IX R 67/10; Abruf-Nr. 122762) eine solche Einschränkung auch nicht erwähnt. Betroffene Steu~ +erzahler sollten gegen die Ablehnung des Werbungskostenabzugs für nachträgliche Schuldzinsen deshalb unbedingt Einspruch einlegen und mit Klage drohen.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 17 | ID 39037830