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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Energetische Eigenheimsanierung: Amtliches Muster liegt vor

    | Sie planen energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum? Dann hilft Ihnen der neue § 35c EStG dabei, den Fiskus an den Kosten zu beteiligen. Damit das Finanzamt Ihre Aufwendungen anerkennt, brauchen Sie aber die Bescheinigung eines Fachunternehmens. Entsprechende Dokumente hat das BMF jetzt veröffentlicht. |

     

    Hintergrund | Wenn Sie im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 in Ihrem Eigenheim Wände, Geschosse bzw. Dachflächen dämmen oder andere energetische Sanierungen vornehmen, können Sie über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35c EStG). Dabei müssen die Maßnahmen bestimmte Mindestanforderungen einhalten. Das muss Ihnen ein Fachunternehmen bescheinigen. Diese Bescheinigungen hat das BMF jetzt veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 15.10.2021, Az. IV C 1 ‒ S 2296-c/20/10003 :004, Abruf-Nr. 225399; Musterbescheinigungen, Abruf-Nr. 225400).

     

    Weiterführende Hinweise

    • „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzpakets 2030 im Steuerrecht“, ssp.iww.de → Abruf-Nr. 213348
    • Beitrag „Der neue Steuerabzug für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie: So optimieren Sie ihn“, SSP 2/2020, Seite 12 → Abruf-Nr. 46309941
    Quelle: ID 47754880