· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Immobilienverkauf gegen Leibrente: So optimieren Verkäufer die steuerlichen Folgen
| Viele Ruheständler, die ein Eigenheim oder eine vermietete Immobilie besitzen, denken darüber nach, ihre Immobilie gegen eine lebenslange Leibrente inkl. Wohnrecht zu verkaufen, um die magere gesetzliche Rente aufzubessern. Wollen auch Sie diesen Schritt wagen, sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen kennen. SSP macht Sie mit den wichtigsten Steuerfolgen vertraut und liefert Ihnen Gestaltungstipps. |
Verkauf des Eigenheims gegen eine Leibrente
Wollen Sie eine Immobilie, in der Sie selbst wohnen, gegen eine lebenslange Leibrente inkl. eines lebenslangen Wohnrechts verkaufen, gilt bei der Einkommensteuer Folgendes:
- Haben Sie die Immobilie immer oder zumindest in den letzten 2 Jahren vor dem Verkauf und im Verkaufsjahr selbst bewohnt, müssen Sie auf den Verkaufsgewinn keine Steuern zahlen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).
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