· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kleine Photovoltaikanlagen: Sie können zwischen Besteuerung und Nichtbesteuerung wählen
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz
| Wenn Sie eine kleine Photovoltaikanlage besitzen, haben Sie ab sofort ein steuerliches Wahlrecht. Sie können zur Besteuerung der Anlage „optieren“. Oder Sie können darlegen, dass Sie die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern als „Liebhaberei“ betreiben. Einkünfte aus der Anlage wären dann fortan nicht mehr zu erklären ‒ und würden nicht mehr besteuert. SSP klärt auf, für welche Anlagenbetreiber dieser Antrag vorteilhaft ist. |
So definiert das BMF „kleine“ Photovoltaikanlagen
Die Details sind in einem BMF-Schreiben vom 02.06.2021 (Az. IV C 6 ‒ S 2240/19/10006 :006, Abruf-Nr. 222838) geregelt. Ein zentraler Punkt ist, wie das BMF „kleine“ Photovoltaikanlagen im Sinne der Vereinfachungsregelung definiert.
Das sind Anlagen
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