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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Musterprozess: Negative Eigenmiete als Werbungskosten bei Vermietung abziehbar?

    | Für Steuerzahler, denen das Eigenheim nach Auszug der Kinder zu groß geworden ist, und die deshalb die alte Immobilie ver- und im Gegenzug eine neue Wohnung anmieten, läuft ein interessanter Musterprozess beim BFH. Er muss klären, ob eine negative Eigenmiete des bisherigen Eigenheims als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist. |

     

    Ehepaar verkauft selbstbewohntes Zweifamilienhaus und mietet Wohnung

    Ein Ehepaar hatte mit seinen Kindern im oberen Geschoss eines Zweifamilienhauses gelebt. Das Untergeschoss nutzte der Mann für seine freiberufliche Tätigkeit. Nachdem die Kinder aus dem Haus waren und der Mann seine berufliche Tätigkeit aufgegeben hatte, entschlossen sich die Eheleute zu einem Umzug ins „Grüne“. Sie vermieteten das eigene Zweifamilienhaus und mieteten eine andere Immobilie (Miete 18.000 Euro). Davon machte das Ehepaar9.000 Euro als Werbungskosten (negative Eigenmiete) aus Vermietung und Verpachtung geltend. Mit der Begründung, dass

    • die Einkunftsart Vermietung erst durch den Auszug aus dem Eigenheim geschaffen worden sei und